Reisepass, Geburtsurkunde und Führungszeugnis (grundsätzlich ab 14 Jahren) vorbereiten. Je nach Situation kommen Familienunterlagen hinzu.
Ausländische Urkunden und Bescheinigungen im Ausstellungsland apostillieren lassen; andernfalls legalisieren. Bei Bedarf eine spanische Übersetzung besorgen.
In den letzten drei Jahren länger als ein Jahr im Ausland gelebt? Führungszeugnis dieses Landes und einen Nachweis des dortigen Wohnsitzes vorbereiten.
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Ein Führungszeugnis wird grundsätzlich ab 14 Jahren verlangt. Wer im Herkunftsland lebte, benötigt dessen Bescheinigung; beim oben beschriebenen Auslandsaufenthalt die des letzten solchen Wohnsitzlandes. Sie muss landesweit gelten. Für Mexiko sind Bescheinigungen auf Bundes- und Bundesstaatsebene nötig. Ausnahmen für Jugendliche stehen in der offiziellen Liste.
Klären Sie mit der Einwanderungsbehörde, welchen Nachweis des früheren Wohnsitzes sie akzeptiert. Es gibt kein einheitliches Dokument für alle Länder. Nachgewiesen wird der Wohnsitz, keine neue Staatsangehörigkeit.
Für den Pass brauchen Sie Original und beglaubigte Kopie. Familienunterlagen sind je nach Situation Heiratsurkunde, Scheidungsurteil oder Sterbeurkunde des Ehepartners.
Nutzen Sie einen befugten Übersetzer. Außerhalb Paraguays erstellte Übersetzungen benötigen ebenfalls Apostille oder Legalisation. Portugiesische Dokumente aus Brasilien müssen nicht übersetzt werden.
Für Kinder gelten eigene Anforderungen. Bei nur einem Elternteil ist eine notarielle Zustimmung des anderen zum Aufenthalt in Paraguay oder eine Gerichtsentscheidung nötig; bei einem verstorbenen Elternteil die Sterbeurkunde.
Amtliche Anforderungen
Veröffentlichung geprüft am 23/10/2026